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Magazin > Das Land > Einreisebestimmungen für Japanreisende

Kurzfassung des Einreiseverfahrens
- Gültig seit November 2007 -

Wer nach Japan reisen möchte, sollte wissen, was ihn bei der Einreise erwartet. Seit November 2007 gibt es verschärfte Einreisebestimmungen, die dem internationalen Terrorismus Einhalt gebieten sollen. Alle Nichtjapaner müssen sich nach der Landung am Flughafen einer Routine-Überprüfung unterziehen, die unter anderem auch das Abnehmen von Fingerabdrücken beinhaltet.

Das Wichtigste:

Wenn ausländische Staatsbürger nach Japan einreisen möchten, werden von ihnen Fingerabdrücke genommen und ein Foto von ihnen gemacht, woraufhin ein Einreisebeamter eine Überprüfung für die Einreise der Person vornimmt.
Wenn ein ausländischer Staatsbürger sich weigert, diesen Vorschriften Folge zu leisten, wird dieser Person die Einreise nach Japan verweigert und muss das Land verlassen.

Betroffener Personenkreis:

Alle ausländischen Staatsangehörigen, die nach Japan einreisen

Ausnahmen:

  1. Ausländische Staatsangehörige mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung
  2. Personen unter 16 Jahren
  3. Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung als ‘Diplomat’ oder ‘Offizieller’
  4. Personen, die von nationalen Verwaltungsbehörden eingeladen wurden
  5. Personen, die per Verordnung des Justizministeriums den unter den Punkten (3) oder (4) erwähnten Personen gleichgestellt sind

Der Ablauf des Einreiseverfahrens

1. Übergabe des Reisepasses1. Übergabe des Reisepasses 1. Der / die Einreisende muss seinen / ihren Reisepass dem Einreisebeamten überreichen.
2. Abnahme der Fingerabdrücke2. Abnahme der Fingerabdrücke 2. Nachdem der Einreisebeamte den Ablauf erklärt hat, wird der / die nach Japan Einreisende gebeten, beide Zeigefinger auf den digitalen Fingerabdruckleser zu legen. Die Fingerabdrücke werden gelesen und elektromagnetisch gespeichert.
3. Ein Passfoto wird gemacht3. Ein Passfoto wird gemacht

3. Von einer Kamera, die sich auf dem digitalen Fingerabdruckleser befindet, wird ein Passfoto gemacht.

4. Der Einreisebeamte unterzieht die einreisende Person einer kurzen Befragung.

5. Nach Abschluss dieses Vorgangs erhält die einreisende Person ihren Reisepass vom Einreisebeamten zurück.

Ist ein Visum nötig?

Zur Einreise genügt die Vorlage des aktuell gültigen Reisepasses.

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Japan als Tourist kein Visum, wenn sie sich bis zu 90 Tage in Japan aufhalten. Eine Verlängerung des Aufenthaltes auf insgesamt 180 Tage kann bei einer regionalen Einwanderungsstellen beantragt werden.

Nach Ablauf dieser insgesamt sechs Monate muss Japan verlassen werden.

Länger in Japan bleiben?

In folgenden Fällen benötigt man in den meisten Fällen ein Visum:

- wenn man nicht als Tourist nach Japan einreisen oder sich länger als 180 Tage dort aufhalten möchte oder
- wenn man eine andere Nationalität hat oder
- wenn man Inhaber eines Travel Dokuments ist,

Das Visum kann nur im Ausland ausgestellt werden, nicht in Japan. Dazu wendet man sich an die jeweils für den ersten Wohnsitz zuständige japanische Auslandsvertretung.

Anmerkung: Dies ist eine verkürzte, bearbeitete Fassung der veränderten Einreisebestimmungen, die nur einen kurzen Überblick geben soll. Wenden Sie sich für detaillierte Informationen über die Einreise nach Japan bitte an die für Ihre Region zuständige Auslandsvertretung von Japan.

Weiterführende Links:

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